Wer hilft mir mit meinem Geld? Warum diese Frage gerade wichtiger ist als je zuvor
Wer sich mit Geldanlage beschäftigt, merkt schnell: Angebote gibt es viele, Qualität selten. Zwischen Tagesgeld, ETFs, Fonds, Versicherungen und „Coachings“ tummeln sich hunderte Anbieter, die alle „beraten“. Zumindest geben sie das vor.
Das Problem: Der Begriff „Berater“ ist rechtlich nicht geschützt und nicht definiert. Genau hier setzt ein Beitrag der Süddeutschen Zeitung an, der vor kurzem veröffentlich wurde: Wie erkennt man seriöse, wirklich unabhängige Beratung – und für wen lohnt sie sich überhaupt?
Die Erkenntnis und Kernaussage der SZ: Am Ende führt an echter Honorarberatung kaum ein Weg vorbei. Aber: Nur wer die gesetzlichen Zulassungen versteht, kann Schein und Sein unterscheiden.
Eigenen Bedarf ehrlich prüfen
Nicht jeder Anleger braucht eine professionelle Beratung. Als junger Anleger kann man sich mit Hilfe von beispielsweise YouTube ein Anfänger-ETF-Portfolio zusammenstellen und loslegen. Vorausgesetzt man sieht sich die richtigen Videos an.
Für die meisten Anleger, vor allem diejenigen mit größeren Vermögen, komplexen familiären Verhältnissen, steuerlichen Themen, wenig Zeit, geringem Interesse und bestehenden Kapitalanlagen, ist dies keine sinnvolle Option. Das Risiko, einen teuren Fehler zu machen oder etwas zu übersehen, ist einfach zu groß. Man braucht professionelle Hilfe.
Aber wem kann man bei dieser wichtigen Aufgabe wirklich vertrauen? Schliesslich geht es um die eigene finanzielle Zukunft und Lebensqualität. Und die der Menschen, die uns wichtig sind.
Entscheidend bei der Beraterwahl ist laut der SZ die genaue Rollenklärung zu Anfang: Bekommt man wirklich einen neutralen Berater – oder gerät man an einen Verkäufer? Die SZ rät hier zu einem strengem Blick auf Kosten, Transparenz und Interessenkonflikte.
Welche Art von Berater sollte ich wählen?
In Deutschland gibt es rund 300.000 Finanzberater, die für Banken, Sparkassen, Versicherungen, Strukturvertriebe, Vermögensverwalter oder selbstständig arbeiten.
99 % dieser Berater arbeiten auf Provisionsbasis. Das bedeutet, die Berater werden in der Regel nicht von ihren Mandaten bezahlt, sondern von der Finanzindustrie. Zum Beispiel einer Fondsgesellschaft oder einem Versicherer. Daran ist zunächst mal nichts verwerflich. Dass diese Art der Vergütung zu Interessenkonflikten zu Lasten der Mandanten führen kann, liegt jedoch auf der Hand. Denn diese „Berater“ sind eigentlich „Verkäufer“. Anders gesagt:
„Die Hauptaufgabe der Filiale ist der Verkauf.“
Dieses Zitat stammt von Lars Stoy, dem Leiter des Privatkundengeschäfts der Deutschen Bank (Der Spiegel vom 08.06.2022). Ich applaudiere zu dieser ehrlichen Aussage. So eine Klarheit ist selten in der Finanzindustrie.
Seit 2014 gibt es in Deutschland eine formelle Alternative zur Provisionsberatung: Die Honorarberatung. Eine Honorarberatung ist wie eine Steuerberatung oder eine rechtliche Beratung. Der Berater arbeitet nur für seine Mandanten und hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, keinerlei Zahlungen von Dritten anzunehmen. Dadurch ist eine wirklich unabhängige Beratung gewährleistet.
Dass die Honorarberatung grundsätzlich die vorteilhafteste Form der Beratung ist, ist unter unabhängigen Experten weitestgehend unstrittig. In den USA oder Großbritannien ist die Honorarberatung die vorherrschende Form der Anlageberatung. Interessanterweise sind die Bürger dieser Länder im Durchschnitt deutlich vermögender als die Deutschen.
Aufgrund der großen Vorteile der Honorarberatung hat die Europäische Kommission vor zwei Jahren versucht, die Provisionsberatung in Europa drastisch einzuschränken und die Honorarberatung zu fördern. Diese Initiative wurde von der deutschen Finanzlobby seinerzeit erfolgreich torpediert und versenkt. Abgeordnetenwatch sprach von „einem Lehrstück über die Macht der Finanzlobby“ (LINK).
Übrigens: Hochvermögende Familien geniessen schon seit Jahrzehnten die Vorteile der Honorarberatung. Denn sie lassen ihr Geld von sogenannten Family Offices anlegen. Klicken Sie HIER, um zur erfahren, wie die Superreichen ihr Geld anlegen.
„Honorarberater“ ist kein geschützter Titel – diese Bezeichnungen sind es
Wer verstanden hat, dass die Honorarberatung die beste Option bei der Vermögensberatung ist, stößt auf das nächste Problem.
Auch der Begriff „Honorarberater“ ist nicht gesetzlich geschützt. Das hat dazu geführt, dass die meisten „Honorarberater“ gar keine echten Honorarberater sind.
Geschützt sind zwei konkrete Zulassungen, an denen Sie echte Unabhängigkeit erkennen können. Für die Geldanlage sind das:
- Unabhängiger Honorar-Anlageberater (§ 93 WpHG)
- Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO)
Seriöse Anbieter sind in öffentlichen Registern auffindbar: § 93 WpHG bei der BaFin, § 34 h GewO im DIHK-Vermittlerregister. Genau diese Prüfschritte empfiehlt die SZ – inklusive der Warnung, bei Gesetzesbuchstaben und Absätzen wirklich genau hinzusehen.
Die zwei „echten“ Honorarwege in der Geldanlage – Unterschiede auf einen Blick
1) Unabhängiger Honorar-Anlageberater (§ 93 WpHG) – Die „große“ Zulassung
- Aufsicht: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Vergütung: ausschließlich Kunde; Zuwendungen von Produktanbietern sind untersagt.
- Gegenstand: Beratung zu Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapierhandelsrechts.
- Transparenz: strenge Protokoll- und Organisationspflichten; Registereintrag bei der BaFin.
- Praxisnutzen: volle Kapitalmarktnähe, klare Trennung von Beratung und Vertrieb, hohe regulatorische Anforderungen.
(Die SZ verweist explizit auf das BaFin-Register und die Besonderheiten der Zulassung nach § 93 WpHG.)
2) Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) – Die „kleine“ Zulassung
- Aufsicht: IHK (gewerberechtlich), Eintrag im DIHK-Vermittlerregister.
- Vergütung: ausschließlich Kunde; keine produktbezogenen Provisionen.
- Gegenstand: Beratung zu Finanzanlagen im Sinne der Gewerbeordnung und FinVermV (z. B. Investmentfonds im erlaubten Produktuniversum).
- Praxisnutzen: honorarbasiert und provisionsfrei, aber anderer Rechtsrahmen und engeres Produktset als § 93 WpHG.
(Auch diese Einordnung – inklusive Registerverweis – entspricht der SZ-Systematik.)
Warum die Unterscheidung zählt
Beide Wege sind provisionsfrei – das ist zentral. Unterschiedlich sind Aufsicht, Produktumfang und Dokumentationsniveau.
Ein unabhängiger Honorar-Anlageberater (das sind wir, die Honorarfinanz AG) hat die „große“ Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und darf auch zu Aktien und Anleihen beraten. Die Honorarfinanz ist ein formelles Finanzinstitut und damit bei der Anlageberatung regulatorisch auf Augenhöhe mit den großen Geschäftsbanken und Privatbanken. Zusätzlich verfügen wir über die Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung. Umgangssprachlich als „Vermögensverwaltung“ bezeichnet. Über diese exklusive Zulassung, die eine besonders hohe Zuverlässigkeit voraussetzt, verfügen nur rund 400 Beratungsunternehmen in Deutschland.
Ein Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h wird von der IHK beaufsichtigt, weil sein Beratungsspektrum geringer ist. Diese Berater dürfen nur zu ETFs und Fonds beraten.
Aufgrund dieser Komplexität rät die SZ: Anleger sollten zuerst das Impressum und Registereinträge kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie es mit einem echten Honorarberater zu tun haben. Im Kennenlerntermin sollte dann gezielt nach Interessenkonflikten und Kosten gefragt werden. Denn auch unter den Honorarberatern gibt es schwarze Schafe, die beispielsweise überhöhte Honorare berechnen. Oder die ihre, oft überteuerten oder unnützen, hauseigenen Fonds und Finanzprodukte an ihre Mandanten vermitteln.
Erst denken, dann anlegen – und nur mit klaren Regeln
Der SZ-Beitrag zitiert auch Professor Hartmut Walz, Deutschlands wahrscheinlich bekanntesten und renommiertesten Experten zu den Themen Geldanlage und Finanzberatung. Professor Walz betont seit Jahren, dass man zwischen Beratung und Verkauf unterscheiden muss. Wer von Anbietern bezahlt wird, kann nicht unabhängig sein. Die SZ greift diese Linie auf: Nur wenn ausschließlich der Mandant zahlt, ist Beratung wirklich neutral und ergebnisoffen.
Walz rät außerdem zu öffentlich gehandelten, transparenten Produkten statt „geschlossenen“ oder intransparenten Konstruktionen; auch hier ist die SZ klar. Die einfachste Anlagestrategie ist oft die beste – die Kunst liegt im Aufräumen, Strukturieren und Disziplinhalten.
Grundsätzlich: Bevor man sich für einen Berater entscheidet, sollte man ein ausführliches Erstgespräch führen.
So erkennen Sie Qualität im Erstgespräch
- Der Berater interessiert sich sichtbar für Ihre Situation: Ziele, Zeithorizonte, Risiken, bestehende Verträge.
- Kein Druck, keine künstlichen Fristen.
- Kostenoffenlegung nach Klärung des Mandatsumfangs: Volle Transparenz von Honorar und Leistungsumfang.
- Produktgrundsätze: Finanzprodukte sollten frei handelbar, nachvollziehbar und verständlich sein.
- Selbstbestimmung: Depots werden so aufgesetzt, dass Sie jederzeit Zugriff haben, Dokumente erhalten, eine zweite Meinung einholen können.
Warum am Ende die echte Honorarberatung gewinnt
Die SZ-Analyse führt Schritt für Schritt dorthin: Wenn Transparenz, Kostenwahrheit und Unabhängigkeit Priorität haben, dann bleibt Honorarberatung. Entscheidend ist jedoch der belegbare Status: § 93 WpHG oder § 34 h GewO – nicht bloß ein schöner Titel auf der Website. Alles andere sind Graubereiche. Oder, frei nach Professor Walz: Keine Beratung ist unabhängig, wenn die Bezahlung von der Produktseite kommt. Man würde ja auch keinen Steuerberater beauftragen, der vom Finanzamt bezahlt wird.
Unsere eigene Positionierung – BaFin-Zulassung und gelebte Trennung
Als unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 WpHG sind wir bei der BaFin registriert. Wir nehmen keine Provisionen an und dokumentieren Beratungsergebnisse nachvollziehbar. Diese strikte Trennung zwischen Beratung und Produktverkauf ist kein Marketing-Satz, sondern eine aufsichtsrechtliche Verpflichtung – aus gutem Grund. Genau dieses Modell empfehlen die SZ und andere unabhängige Experten, wenn sie zu konsequenter Provisionsfreiheit und Registerprüfung rät.
Was bei großen Vermögen zusätzlich zählt
Bei sieben- und achtstelligen Vermögen entscheidet außerdem die Schnittstellenkompetenz. Kapitalmarktberatung reicht nicht.
Warren Buffett hat es wie folgt auf den Punkt gebracht:
„Die Finanzbranche ist der einzige Ort, an dem Menschen, die mit dem Rolls-Royce fahren, sich von Leuten beraten lassen, die mit der U-Bahn zur Arbeit kommen.“
Top-Berater, die Top-Mandanten beraten, haben zusätzlich die folgenden Kernkompetenzen bzw. verfügen über ein professionelles Netzwerk:
- Strategische Finanzplanung: Liquiditätsströme, Zielrenditen, Stresstests, Entnahmestrategien.
- Betriebliche Vorsorge: Was ist der richtige Durchführungsweg für z. B. Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte.
- Immobilienkompetenz: Ehrliche Rentabilitätsberechnung, Verkaufsstrategien, Opportunitätskosten gegenüber liquiden Anlagen.
- Erbrecht & Steuerrecht: Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Nießbrauch-Modelle, Bewahrung des Familienfriedens im Erbfall und vorher.
Diese Themen sind keine Zierde, sondern zentrale Herausforderungen von vermögenden Anlegern. Fehler kosten schnell sechs- bis siebenstellige Beträge – nicht wegen Marktpanik, sondern wegen Struktur, Steuern und Rechtsform.
Leitplanken für die Vermögensbetreuung
Was oft vergessen wird: Unser Vermögen ist dazu da, unsere Lebensqualität zu verbessern. Und die Lebensqualität der Menschen, die uns wichtig sind. Um dies zu erreichen verfolgt eine seriöse Beratung einem klaren Pfad:
- Finanzielle Standortbestimmung: Vermögensbilanz, Cash-Flows, steuerliche Eckdaten.
- Finanzielles Leitbild: Individuelle Prioritäten und Wünsche.
- Strategische Allokation: Aufteilung in Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Immobilien, Gold, etc.)
- Risikobudget und Disziplinregeln: Risikotoleranz, Rebalancing, antizyklisches Investieren in Krisen
- Generationenplanung: Steueroptimierung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungs-Taktung, Nießbrauch, etc.
Konkrete Prüfspur für Anleger die einen wirklich unabhängigen Berater suchen
- Impressum prüfen: Steht dort § 93 WpHG oder § 34 h GewO? Wenn ja: Registereintrag verifizieren (BaFin bzw. DIHK).
- Vergütungsmodell: Ausschließlich Honorar, keine produktseitigen Zuwendungen.
- Prozessdarstellung: Gibt es einen klaren Beratungsprozess inkl. Protokoll?
- Produktfilter: Sind Finanzprodukte öffentlich handelbar, transparent, verständlich, kosteneffizient.
- Schnittstellen: Kann der Berater Finanzplanung, betriebliche Vorsorge, Immobilien- und Erbfragen integrieren. Arbeitet er strukturiert mit Fachanwälten und Steuerberatern zusammen?
Diese fünf Punkte schließen die Lücke zwischen guter Überschrift und guter Entscheidung – exakt der rote Faden, den die SZ vorschlägt.
Fazit
„Honorarberater“ ist ein ungeschütztes Wort, aber § 93 WpHG und § 34h GewO sind geschützte Fakten. Wer seriöse, unabhängige Beratung sucht, prüft Register, fragt nach Vergütungslogik und setzt auf transparente, liquide Anlageinstrumente.
Das ist die Lehre der SZ und anderer unabhängiger Experten: Weg mit Interessenkonflikten, her mit Disziplin und Struktur. Für Vermögen im sieben- oder achtstelligen Bereich gilt das doppelt: Sie gehören zu den oberen 2 Prozent in Deutschland. Werden Sie auf demselben Niveau beraten?
Anlagefehler kosten hier schnell sechs- oder siebenstellige Summen.
Mit einer durchdachten Generationenplanung sparen Ihre Nachkommen zudem völlig legal Erbschaftsteuer – und Sie sichern nicht nur Rendite, sondern auch Familienfrieden.
Achim TeskeAchim Teske ist einer von nur rund 200 echten unabhängigen Honorar-Anlageberatern in Deutschland. Der Bankkaufmann und Diplom-Kaufmann hat 16 Jahre für globale Investmentbanken gearbeitet, darunter 10 Jahre in London und 6 Jahre in Singapur. Zuletzt war er Managing Director und Leiter des Portfolio Managements für Asien-Pazifik. Seit 2017 ist er Honorarberater. 2019 wurde er in den DIN-Normenausschuss für Finanzdienstleistungen berufen.
