Vorsicht
Steuerfalle zum Jahresende


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Die Vorweihnachtszeit ist voller Gefahren.

Nein, ich meine nicht die potenziellen Extra-Pfunde durch exzessiven Lebkuchen-, Zimtstern- und Stollen-Genuß (da werfe ich keinen Stein).

Ich spreche von den ernsthaften Gefahren für Ihr Geld und Ihr Vermögen.

Denn alle Jahre wieder…

… kommt das “Jahresendgeschäft” der Versicherungsbranche.

Heerscharen von Versicherungsverkäufern und Bankberatern ziehen gerade durchs Land und versuchen, Ihnen vor Jahresende noch schnell ein paar Finanzprodukte zu verkaufen.

Nicht selten unter dem Deckmantel vermeintlicher Steuervorteile, die Sie nur noch bis Jahresende bekommen. Im Fachjargon heißt diese Verkaufstechnik “jemandem den Kittel anzünden”.

Oft besonders gefährlich für Ihr Vermögen: Einzahlungen in Rürup-Renten (Basisrenten), die vermeintlich besonders hohe Steuerersparnisse versprechen.

Aus Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass beim Verkauf von Rürup-Renten oft nur die vermeintlichen steuerlichen Vorteile in der Ansparphase betont werden. Die massiven Nachteile von Rürup-Renten werden häufig relativiert. In einigen Fällen werden die Nachteile komplett verschwiegen.

Wir haben inzwischen über 500 Rürup-Renten überprüft. Hier die Top 3 Fallstricke, die dafür sorgen, dass sich eine Rürup-Rente nur selten lohnt.

1. Aus einer Rürup-Rente kommen Sie nicht lebend heraus (Ausnahme siehe unten)

Die Rürup-Rente ist ähnlich konzipiert wie die gesetzliche Rente. Mit einem großen Unterschied: Die Rürup-Rente ist kapitalgedeckt. Man kann sich das angesparte Kapital aber nicht auf einen Schlag auszahlen lassen. Man erhält im Ruhestand zwingend eine monatliche Rente (die aber in der Regel sehr gering ist, siehe Punkt 2).

Achtung: Eine Rürup-Rente können Sie nicht kündigen. Man kann nur die Beiträge reduzieren. Oder den Vertrag komplett beitragsfrei stellen. Die hohen jährlichen Verwaltungskosten fallen trotzdem weiter an.

2. Sie müssen SEHR alt werden, damit es sich lohnt

Ihre spätere Rentenhöhe wird durch den sogenannten Rentenfaktor Ihrer Rürup-Rente bestimmt. Viele Rentenfaktoren sind allerdings so gering, dass man über 40 Jahre Rente beziehen muss, um seine eingezahlten Beiträge als Rente zurückzuerhalten.

Rürup-Renten bieten außerdem keinen Inflationsschutz, weil die Rentenhöhe in der Regel einmalig zu Renteneintritt fixiert wird. Danach gibt es meistens keine oder nur moderate Rentenerhöhungen.

Achtung: Falls Ihr Rentenfaktor hoch ist, ist das nicht unbedingt ein Anlass, sich die Hände zu reiben. Denn es besteht das gravierende Risiko, dass der Versicherer Ihren Rentenfaktor einseitig kürzt. Dies kann er unter Umständen bis zum letzten Tag tun, bevor Sie in den Ruhestand gehen. Klingt unglaublich, ist aber legal und wird seitens der Versicherer auch getan.

3. Ihre Familie geht eventuell leer aus

Eine Rürup-Rente kann weder übertragen noch vererbt werden. Falls man während der Ansparphase verstirbt, ist das Geld verloren und kommt den anderen Versicherten zugute.

Man kann jedoch in gewissen Fällen einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Dies ist für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder möglich. Bei Tod des Versicherten in der Ansparphase fließen dann die Beiträge minus Kosten an die Hinterbliebenen (sogenannte Beitragsrückgewähr). Es kann außerdem eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Achtung: Den Hinterbliebenenschutz lässt sich der Versicherer natürlich zusätzlich bezahlen. Genauer gesagt, die Kosten gehen zu Lasten Ihrer Rentenhöhe. Beim Hinterbliebenenschutz muss man deshalb ganz genau hinsehen. Selbst wenn ein Schutz vereinbart wurde, gilt oft eine sogenannte Rentengarantiezeit. Das heißt, die Hinterbliebenenrente wird nur für eine begrenzte Zeit bezahlt, zum Beispiel für 10 Jahre.

Wir hatten noch keinen Mandanten, der seine Rürup-Rente weitergeführt hat, nachdem wir ein Vertragsgutachten erstellt haben. Im Gegenteil: Die meisten Versicherungskunden möchten Ihre Rürup-Verträge möglichst schnell loswerden.

Zum Glück gibt es seit einigen Jahren einen Notausgang: Den sogenannten Widerrufsjoker.

Hintergrund

2013 hat der Europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil zu Gunsten von Versicherungskunden gesprochen. Dieses Urteil gewährt zahlreichen Versicherungskunden ein „ewiges Widerrufsrecht“. Das bedeutet, Versicherungen können noch viele Jahre nach Abschluss widerrufen und dann rückabgewickelt werden.

Ihr Vorteil: Sie kommen aus Ihrer Rürup-Rente heraus. In vielen Fällen erhalten Sie die Abschluss- und Verwaltungskosten zurück sowie ggf. eine sogenannte Nutzungsentschädigung.

Wichtig: Der Widerrufsjoker funktioniert auch bei regulären Lebens- und Rentenversicherungen.

Wir haben bereits eine dreistellige Zahl von Mandanten aus unrentablen Versicherungen befreit und dadurch fünf- und sechsstellige Beträge gerettet.

In unserer Erfahrung sind Rürup-Renten sehr teure und extrem unflexible Finanzprodukte und nur selten zur Altersvorsorge geeignet.

Achim Teske Achim Teske

Achim Teske ist einer von nur rund 200 echten unabhängigen Honorar-Anlageberatern in Deutschland. Der Bankkaufmann und Diplom-Kaufmann hat 16 Jahre für globale Investmentbanken gearbeitet, darunter 10 Jahre in London und 6 Jahre in Singapur. Zuletzt war er Managing Director und Leiter des Portfolio Managements für Asien-Pazifik. Seit 2017 ist er Honorarberater. 2019 wurde er in den DIN-Normenausschuss für Finanzdienstleistungen berufen.

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