Letzte Woche habe ich Ihnen den ersten von zwei legalen Hebeln vorgestellt, mit denen Top- und Spitzenverdiener auf die geplanten Einkommensteuererhöhungen reagieren können: vermietete Immobilien.
Zur Erinnerung: Nach der geplanten Steuerreform, die vor Kurzem im Bundestag vorgestellt wurde, soll die Reichensteuer von 45 Prozent ab 2027 bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Ab 280.000 Euro wird eine neue Superreichensteuer von sogar 47 Prozent fällig.
Heute geht es um den zweiten Hebel, den ich im Interview mit Capital genannt habe. Er wird erstaunlich selten genutzt, obwohl er gerade für Unternehmer und Geschäftsführer enorm wirksam sein kann: Die betriebliche Altersvorsorge.
Das mag überraschend klingen. Denn wer meinen Blog schon länger liest, weiß: Von der klassischen Betriebsrente in Versicherungsform, der Direktversicherung, halte ich in sehr wenig. Warum? Weil wir bereits eine mehrfach dreistellige Zahl dieser Verträge überprüft haben.
Warum ich von der klassischen Betriebsrente meist abrate
Die meisten Arbeitnehmer kennen die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung. Ein Teil des Bruttogehalts fließt in einen Versicherungsvertrag, oft mit einem Zuschuss des Arbeitgebers.
Auf den ersten Blick wirkt das attraktiv. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich gravierende Nachteile:
- Hohe Kosten, niedrige Rendite: Wir haben in den vergangenen acht Jahren mehrere Hundert Direktversicherungen überprüft. Die meisten erzielten nicht einmal 2 Prozent Rendite pro Jahr. Das reicht nicht einmal, um die Inflation auszugleichen.
- Steuern werden verschoben, nicht gespart: Viele Menschen, die eine Direktversicherung als betriebliche Vorsorge haben, sind bei der Auszahlung schockiert. Vor allem, wenn die Direktversicherung als einmalige Auszahlung beendet wird. Denn die Betriebsrente wird bei Auszahlung voll versteuert. Wer sich eine hohe Summe auszahlen lässt, rutscht direkt in den Spitzensteuersatz von 42 % oder sogar in die Reichensteuer mit 45 %. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf außerdem Krankenkassenbeiträge. Im Ergebnis kann fast die Hälfte der Auszahlungen als Steuern und Abgaben versickern. Achtung: Das gilt für jede Form der Betriebsrente. Allerdings haben andere Durchführungswege die Möglichkeit, die Auszahlungen steuerschonender zu staffeln, zum Beispiel über fünf oder zehn Jahre.
- Enge Grenzen: 2026 können höchstens 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, sozialabgabenfrei sogar nur 4.056 Euro. Für Spitzenverdiener ist das ein Tropfen auf den heißen Stein.
- Kaum Flexibilität: Die Verträge lassen sich oft nicht kündigen. Man bleibt über Jahrzehnte in einem teuren Produkt gefangen.
Gegenüber Capital habe ich es deshalb klar formuliert: Von Direktversicherungen rate ich in der Regel ab.
Die Ausnahme: Die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt)
Es gibt eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die ganz anders funktioniert: die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt.
Wichtig: Sie benötigen dafür eine Kapitalgesellschaft, d. h. eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft.
Bei der Pensionszusage verspricht die GmbH ihrem Geschäftsführer und ausgewählten Mitarbeitern eine bestimmte Versorgungsleistung im Alter. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter, gibt er sich diese Zusage quasi selbst, über seine eigene Firma.
Der entscheidende Unterschied: Es gibt keinen Versicherer. Die GmbH kann das Geld, das sie für die spätere Rente zurücklegt, selbst anlegen. Zum Beispiel kostengünstig in einem breit gestreuten ETF-Portfolio. Keine Abschlussprovisionen, keine intransparenten Versicherungskosten, keine Garantiezinsen, die die Rendite ausbremsen.
Dazu kommen die steuerlichen Vorteile:
- Für die Direktzusage gibt es keine feste Obergrenze wie bei der Direktversicherung. Maßstab ist allein, ob die Zusage in Bezug auf die Vergütung angemessen ist. Je nach Gehalt sind mehrfach sechsstellige jährliche Beiträge möglich.
- Für die GmbH sind Einzahlungen in die Pensionszusage steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, die den Unternehmensgewinn (und die Unternehmenssteuern) reduzieren
- Die GmbH bildet für die Zusage eine sogenannte Pensionsrückstellung. Diese mindert den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft, ohne dass tatsächlich Geld abfließt. Die Besteuerung der GmbH sinkt.
- Wandelt der Geschäftsführer einen Teil seines Gehalts in die Zusage um, zahlt er darauf heute keine Einkommensteuer. Versteuert wird erst die spätere Rente.
- Bonus: Erträge aus Aktien-ETFs werden in der GmbH deutlich günstiger besteuert als im Privatvermögen, weil ein großer Teil davon durch die sogenannte Teilfreistellung steuerfrei bleibt.
„Eine GmbH aufzusetzen, ist heutzutage sehr einfach und lohnt sich aufgrund der bAV-Möglichkeiten“, habe ich Capital gesagt. Für viele Selbstständige und Freiberufler mit hohem Einkommen ist allein das ein Grund, über eine GmbH nachzudenken.
| Direktversicherung | Direktzusage über die GmbH | |
|---|---|---|
| Steuerfreier Beitrag 2026 | höchstens 8.112 Euro pro Jahr | keine feste Obergrenze, muss angemessen sein |
| Geldanlage | im Versicherungsvertrag | frei wählbar, z. B. ETF-Portfolio |
| Kosten | oft hoch bis sehr hoch | gering bei ETF-Anlage |
| Flexibilität | gering | hoch, Anlage jederzeit anpassbar |
| Aufwand | gering | höher (Gutachten, Bilanzierung, Prüfung durch das Finanzamt) |
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, eine Gesellschafter-Geschäftsführerin verdient so viel, dass ihr Einkommen ab 2027 auch nach der Gehaltsumwandlung noch im 47-Prozent-Bereich liegt. Sie wandelt 60.000 Euro ihres Gehalts pro Jahr in eine Direktzusage um. Ihre GmbH investiert diesen Betrag in ein ETF-Portfolio.
Ab 2027 spart sie damit jedes Jahr rund 28.000 Euro Einkommensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Über zehn Jahre summiert sich das auf rund 280.000 Euro.
Im Ruhestand wird die Rente zwar versteuert. Ihr Einkommen und damit ihr Steuersatz liegen dann aber meist niedriger als heute. Gleichzeitig arbeitet das angelegte Kapital über viele Jahre steuerbegünstigt in der GmbH.
Wichtig: Das ist eine vereinfachte Modellrechnung, keine Prognose und keine individuelle Steuerberatung. Wie hoch der Vorteil im Einzelfall tatsächlich ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom späteren Steuersatz und von der Rendite der Geldanlage.
Die 3 Regeln, die das Finanzamt genau prüft
So attraktiv die Direktzusage ist: Das Finanzamt schaut gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die sich mit ihrer eigenen GmbH selbst eine Pension zusagen, sehr genau hin. Wer die folgenden Regeln verletzt, riskiert, dass die Zusage als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird. Mit entsprechend unangenehmen steuerlichen Folgen.
Regel 1: Angemessenheit und Fremdvergleich. Die Zusage muss im Verhältnis zur bisherigen Vergütung angemessen sein. Entscheidend ist die Frage: Würde die GmbH einem nicht beteiligten Geschäftsführer mit gleicher Position, Qualifikation und Leistung dieselbe Pension zusagen? Außerdem erwartet das Finanzamt in der Regel, dass der Geschäftsführer sich zunächst zwei bis drei Jahre bewährt hat, bevor er eine Zusage erhält.
Regel 2: Die Zusage muss noch erdient werden können. Finanziert die GmbH die Zusage, müssen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern zwischen der Zusage und dem vereinbarten Rentenbeginn in der Regel mindestens zehn Jahre liegen. Als Rentenbeginn erwartet das Finanzamt bei neuen Zusagen mindestens 62 Jahre, bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern der heutigen Jahrgänge in der Regel 67 Jahre. Außerdem muss die Zusage spätestens mit 60 erteilt werden. Wer also mit 67 in den Ruhestand gehen möchte, muss die Zusage spätestens mit 57 erhalten.
Eine wichtige Ausnahme: Wird die Zusage ausschließlich aus dem eigenen Gehalt finanziert, wie in meinem Rechenbeispiel oben, gelten diese Frist und auch die Probezeit aus Regel 1 laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 2025 nicht. Dann muss die Zusage allerdings gegen Insolvenz abgesichert sein, und die GmbH darf kein nennenswertes eigenes Risiko tragen, etwa durch einen garantierten Zins über dem Marktniveau.
Regel 3: Keine Überversorgung. Die zugesagte Rente darf zusammen mit der gesetzlichen Rente und anderen Versorgungsansprüchen nicht mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge betragen.
Die Kehrseite: Eine Zusage ist ein langfristiges Versprechen
Neben den steuerlichen Regeln gibt es weitere Punkte, die bei der Gestaltung von Anfang an mitgedacht werden müssen:
- Die Pensionsrückstellung steht in der Bilanz der GmbH und muss jedes Jahr versicherungsmathematisch bewertet werden. Dies ist jedoch nicht schwierig.
- Das angelegte Vermögen gehört der GmbH. Damit es im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft geschützt ist, muss es in der Regel an den Geschäftsführer verpfändet werden. Bei einer Zusage per Gehaltsumwandlung ist diese Absicherung sogar Voraussetzung dafür, dass das Finanzamt sie anerkennt.
- Beim Verkauf der GmbH oder bei der Unternehmensnachfolge kann eine schlecht gestaltete Zusage zum echten Hindernis werden. Viele Käufer wollen keine Pensionsverpflichtungen übernehmen.
Gerade den letzten Punkt sehe ich in meiner Beratungspraxis immer wieder. Viele ältere Pensionszusagen wurden vor Jahrzehnten mit einer Rückdeckungsversicherung ausfinanziert, die sich deutlich schlechter entwickelt hat als ursprünglich kalkuliert. Die Lücke muss die GmbH am Ende selbst schließen.
Bei modernen Pensionszusagen, so wie wir sie umsetzen, ist das Risiko einer möglichen Unterdeckung der Pensionszusage sehr gering, falls die Kapitalanlage sauber aufgesetzt ist. Denn das Unternehmen hat die Kapitalanlage in der eigenen Hand und kann zum Beispiel eine konservative Anlage mit einem hohen Anleiheanteil wählen. Dadurch ist mit hoher Sicherheit gewährleistet, dass es zu keiner Unterdeckung der Zusage kommen kann.
Außerdem kann das Unternehmen auf die Zusage von lebenslangen Renten (deren Dauer ungewiss ist) verzichten. Stattdessen wir die Pensionszusage in ein bis zehn Auszahlungen ausgezahlt.
Mit der richtigen Strukturierung sind modernen Pensionszusagen kein Hinderungsgrund bei Unternehmensverkauf mehr. Oft ist sogar das Gegenteil der Fall, weil die Kapitalanlagen die Summe der Pensionszusagen übersteigen und dieses Vermögen dem Unternehmen zusteht.
Worauf Unternehmer Ü50 achten sollten
Regel 2 wird oft falsch eingeschätzt, und zwar in beide Richtungen. Soll die GmbH die Zusage finanzieren, läuft die Zeit: Wer mit 67 in den Ruhestand gehen möchte, muss spätestens mit 57 beginnen. Ist dieses Zeitfenster einmal geschlossen, lässt es sich nicht mehr öffnen.
Wer dagegen einen Teil seines eigenen Gehalts umwandelt, kann auch später noch einsteigen. Dann muss die Gestaltung aber besonders sorgfältig sein, vor allem beim Insolvenzschutz. Welche Variante im Einzelfall noch möglich ist, sollte deshalb frühzeitig geprüft werden.
Gleichzeitig sind die Jahre zwischen 50 und 65 für die meisten Unternehmer die Jahre mit dem höchsten Einkommen. Genau in diesen Jahren wirkt die Steuerersparnis am stärksten. Und genau in diesen Jahren trifft sie die neue Reichensteuer am härtesten.
Fazit
Die klassische Betriebsrente hält aus meiner Erfahrung selten, was sie verspricht.
Eine moderne Direktzusage ist die große Ausnahme. Richtig gestaltet, senkt sie die Steuerlast heute spürbar und baut gleichzeitig ein kostengünstig investiertes Vermögen für den Ruhestand auf.
Den vollständigen Capital-Artikel können Sie HIER nachlesen.
Falls Sie den ersten Teil verpasst haben, empfehle ich Ihnen meinen Beitrag „Capital-Interview: Wie Immobilien Ihre Steuerlast legal senken“ von letzter Woche. Beide Hebel lassen sich übrigens gut miteinander kombinieren.
Achim TeskeAchim Teske ist einer von nur rund 200 echten unabhängigen Honorar-Anlageberatern in Deutschland. Der Bankkaufmann und Diplom-Kaufmann hat 16 Jahre für globale Investmentbanken gearbeitet, darunter 10 Jahre in London und 6 Jahre in Singapur. Zuletzt war er Managing Director und Leiter des Portfolio Managements für Asien-Pazifik. Seit 2017 ist er Honorarberater. 2019 wurde er in den DIN-Normenausschuss für Finanzdienstleistungen berufen.
