Das Altersvorsorgedepot ist ein Fortschritt. Aber lohnt es sich auch für Sie?
Am 1. Januar 2027 startet das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Es löst die gescheiterte Riester-Rente ab. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Obwohl es noch über drei Monate bis zum 1. Januar 2027 sind, werden wir bereits jetzt mit Werbebotschaften von Neobrokern aber auch traditionellen Finanzdienstleistern zum Altersvorsorgedepot bombardiert.
Zahlreiche Anbieter haben auch Rechner entwickelt, mit denen man herausfinden kann, ob das Altersvorsorgedepot sinnvoll für einen sein könnte.
Leider ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach, wie die Werbebotschaften es zu suggerieren versuchen. In Deutschland sind die Dinge bekanntlich selten simpel, vor allem wenn es um Geld und Steuern geht. Das Altersvorsorgedepot ist keine Ausnahme. Es handelt sich um ein hoch komplexes Finanzprodukt mit zahlreichen Fallstricken. Vor allem für vermögende Anleger. Wie so oft im Leben: Der Teufel steckt im Detail.
Im heutigen Blogbeitrag möchte ich etwas Licht ins Dunkel bringen und Punkte beleuchten, die in den Werbebotschaften oft ausgeblendet werden. Aber sehr wichtig für die individuelle Entscheidung sein können.
Die größte Verkaufsoffensive der Finanzindustrie seit über 20 Jahren
Vielleicht haben Sie es auch schon wahrgenommen: Seit einigen Wochen scheint die deutsche Finanzbranche ihre Werbeausgaben deutlich erhöht zu haben. Und zwar, um Kunden für das neue Altersvorsorgedepot zu gewinnen. Und um den Versicherern enttäuschte Riester-Kunden abzujagen. Denn bestehende Riester-Renten lassen sich ab nächstem Jahr auf das Altersvorsorgedepot übertragen.
Für die Finanz- und Versicherungsbranche ist das Altersvorsorgedepot die größte Geschäftsopportunität seit 2004. Damals lief zum Jahresende die Steuerfreiheit für Lebensversicherungen aus. Dies führte zu einer Provisionsbonanza ohne gleichen. Ein befreundeter Makler erzählte mir einmal im Vertrauen, dass er mit den Versicherungsprovisionen, die er 2004 eingenommen hatte, sein Haus komplett abbezahlt hat.
Die Schattenseiten des Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot wird staatlich gefördert. Mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase. Diese Vorteile haben jedoch ihren Preis. Und dieser Preis wird in vielen Werbebotschaften relativiert oder fällt komplett unter den Tisch.
Vor allem vermögende Anleger und Anleger, die wenige Jahre vor dem Ruhestand stehen, sollten das Altersvorsorgedepot sehr sorgfältig mit einer Anlage in einem frei verfügbaren ETF-Depot vergleichen. Denn in vielen Fällen wird es sinnvoller sein, auf die Zulagen und Steuerverschiebung des Altersvorsorgedepots zu verzichten.
Die folgenden fünf Punkte sollten dabei in die Entscheidung einfliessen:
1. Weniger Kontrolle über das Kapital im Ruhestand
Zu Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots (ab 65 Jahre) dürfen grundsätzlich bis zu 30 Prozent des Guthabens einmalig entnommen werden, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Aber: Diese sogenannte Teilkapitalisierung muss mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Diese beträgt bei Spitzenverdienern aktuell 42 %.
Die verbliebenen bis zu 70 Prozent werden zwingend verrentet. Entweder als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr. Das ist zwar flexibler als eine verpflichtende Verrentung, ersetzt aber keine freie Verfügbarkeit.
Für Anleger, die ihre Entnahmen selbst steuern oder später größere Beträge an ihre Kinder weitergeben möchten, ist diese Bindung ein echter Nachteil.
2. Die Steuerersparnis von heute trifft auf eine unbekannte Steuer von morgen
Das Altersvorsorgedepot verschiebt Steuern: Während der Ansparphase werden Erträge im Vertrag nicht besteuert. Dafür werden spätere Auszahlungen aus geförderten Beiträgen vollständig mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Oft lautet die Annahme, der Steuersatz sei im Alter niedriger. Bei Menschen mit hohen Pensionen, Mieteinnahmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen Einkünften ist das keineswegs sicher. Noch weniger lässt sich heute prognostizieren, wie der Einkommensteuertarif in 20 oder 30 Jahren aussehen wird.
Im Zuge der geplanten Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung zum Beispiel die folgenden Änderungen:
- Spitzensteuersatz (42 Prozent): Dieser soll ab 70.600 Euro greifen. Der Steuersatz von 42 Prozent selbst bleibt unangetastet.
- „Reichensteuer“ (45 Prozent): Diese soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen (bisher erst ab 277.826 Euro).
- Neue „Superreichensteuer“ (47 Prozent): Ab einer Einkommensschwelle von 280.000 Euro ist eine zusätzliche Stufe mit 47 Prozent geplant.
Sieht man sich den Zustand der Staatsfinanzen und die momentanen Änderungen in der Parteienlandschaft an, besteht kein unerhebliches politisches Risiko, dass die steuerliche Situation sich weiterhin verschlechtern könnte. Vor allem für Spitzenverdiener und vermögende Menschen.
Bei der freien ETF-Anlage ist die Besteuerung anders: Kapitalerträge werden mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Soli versteuert, ingesamt 26,275 Prozent. Bei einem ETF mit einem Aktienanteil von über 51 Prozent sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Die Besteuerung beträgt somit nur rund 18,5 Prozent.
3. Vorzeitiger Geldbedarf kann die Förderung kosten
Das Altersvorsorgedepot ist für die langfristige persönliche Altersvorsorge und Verrentung vorgesehen. Wer gefördertes Kapital vorher für einen anderen Zweck entnimmt oder später außerhalb der zulässigen Auszahlungsformen abruft, muss die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Ein freies Depot kann dagegen auch eine unerwartete Investition, die Unterstützung eines Familienmitglieds oder höhere Ausgaben in einer schwierigen Lebensphase finanzieren.
4. Die Vermögensnachfolge wird komplizierter
Viele vermögende Anleger denken bei der Kapitalanlage generationsübergreifend. Was sie selbst nicht verbrauchen, möchten sie an Kinder oder andere Angehörige weitergeben. Oft auch schon zu Lebzeiten.
Beim Altersvorsorgedepot ist eine Übertragung zu Lebzeiten nicht möglich. Eine Übertragung findet nur im Todesfall statt.
Verstirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase, geht das Guthaben an die Erben über. Der Ehepartner erhält das Guthaben ohne Abzüge auf einen eigenen Vertrag übertragen. Erbt ein Kind (oder Kinder) müssen die gewährten Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden.
Verstirbt der Vertragsinhaber während der Rentenphase, entscheidet die gewählte Auszahlvariante über die Vererbbarkeit.
- Lebenslange Leibrente ohne Garantiezeit: Der Vertrag endet und das Kapital verfällt.
- Lebenslange Leibrente mit Garantiezeit: Die Nachkommen erhalten die Rente für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel 10 Jahre.
- Auszahlplan bis 85 Jahre: Das bestehende Kapital wird planmäßig an die Erben ausgezahlt.
Für Anleger, denen die freie Übertragung von Vermögen an Kinder wichtig ist, ist ein Depot deshalb leichter in die Nachfolgeplanung einzubinden.
5. Ein Ruhestand im Ausland kann Folgen haben
Wer erwägt, seinen Ruhestand außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums zu verbringen, sollte die Förderregeln besonders sorgfältig prüfen. Nach den vom Bundesfinanzministerium beschriebenen Voraussetzungen könnte ein Wegzug ab Beginn der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung interpretiert werden. Dies würde zur Rückzahlung der gewährten Zulagen und steuerlichen Vorteile führen.
Fazit: Fortschritt ja, automatische Empfehlung nein
Die aktuelle Diskussion in der Presse und den sozialen Medien dreht sich beim Altersvorsorgedepot vor allem um Kosten und Zulagen. Dies sind selbstverständlich wichtige Punkte.
Ein Finanzprodukt muss jedoch über seinen gesamten Lebenszyklus analysiert werden. Und dieser beinhaltet auch die Auszahlungsphase bzw. die Verrentungsphase, die in vielen Fällen 20 Jahre oder länger sein wird. In dieser Phase spielen weitere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel die Besteuerung im Ruhestand, die gewünschte Rendite in der Auszahlphase und die Flexibilität und Verfügbarkeit einer Kapitalanlage.
Für viele, vor allem junge, Anleger dürfte ein standardisiertes Altersvorsorgedepot grundsätzlich eine gute Wahl sein, um eine Altersvorsorge aufzubauen oder zu ergänzen.
Für ältere und vermögende Anleger wird dagegen in vielen Fällen eine freie Kapitalanlage die bessere Alternative sein. Sie können über Einzahlungen und Entnahmen selbst entscheiden, behalten die Kontrolle über ihr Kapital und können es leichter in eine individuelle Ruhestands- und Nachfolgeplanung integrieren. Außerdem wird die Besteuerung von individuellen ETF-Depots in der Regel vorteilhafter sein.
Wichtig: Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Niemand muss am 1. Januar 2027 ein Altersvorsorge abschliessen. Sie haben bis zum 31.12.2027 Zeit, um die volle Förderung für 2027 zu erhalten.
Die Honorarfinanz entwickelt gerade ein eigenes Altersvorsorgedepot. Ich halte Sie dazu auf dem Laufenden.
Achim TeskeAchim Teske ist einer von nur rund 200 echten unabhängigen Honorar-Anlageberatern in Deutschland. Der Bankkaufmann und Diplom-Kaufmann hat 16 Jahre für globale Investmentbanken gearbeitet, darunter 10 Jahre in London und 6 Jahre in Singapur. Zuletzt war er Managing Director und Leiter des Portfolio Managements für Asien-Pazifik. Seit 2017 ist er Honorarberater. 2019 wurde er in den DIN-Normenausschuss für Finanzdienstleistungen berufen.
