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Grundprinzipien der Rechtsanwaltsvergütung im außergerichtlichen Bereich
Die Honorarfinanz Hamburg hat sich, vergleichbar mit Steuerberatern und Rechtsanwälten, freiwillig einem strengen Provisionsannahmeverbot verpflichtet.
Wir verkaufen keine Finanzprodukte, wir erhalten keine Provisionen und verdeckten Zahlungen Dritter und wir verzichten bewusst auf hauseigene Finanzprodukte. Dadurch vermeiden wir Interessenkonflikte und bieten eine neutrale und wirklich unabhängige Beratung.
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Aufgrund unserer Stellung als Anwalt unserer Mandanten haben wir das RVG ebenfalls als Grundlage unserer Honorierung gewählt.
Das RVG soll sicherstellen, dass die Vergütung nicht allein vom Zeitaufwand abhängt, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit berücksichtigt.
Im außergerichtlichen Bereich wird die Vergütung typischerweise über die sogenannte Geschäftsgebühr berechnet. Die Höhe dieser Gebühr hängt von zwei Faktoren ab:
- Gegenstandswert
- Gebührenfaktor
Der Gebührenfaktor spiegelt den Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung des Mandats wider. Er bewegt sich in einem Rahmen von 0,5 bis 2,5. Für durchschnittliche Angelegenheiten wird in der Praxis ein 1,3 angesetzt. Komplexere oder besonders anspruchsvolle Mandate werden mit höheren Faktoren bewertet.
Berechnung nach § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
