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Honorarrechner
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Das Beratungshonorar wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, außergerichtlich als Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG. Grundlage ist der Anlagebetrag.
Das RVG legt für jeden Gegenstandswert eine gesetzliche Grundgebühr fest. Der Faktor bestimmt, welches Vielfache davon berechnet wird. Faktor 1,3 ist die vom BGH definierte Regelgebühr für durchschnittliche Angelegenheiten. Bei höherem Aufwand oder Komplexität steigt der Faktor entsprechend.
Netto-Honorar: 0,00 €
zzgl. 19 % MwSt.: 0,00 €
Gesamt: 0,00 €
Berechnung nach § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG
