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Das Wichtigste auf einen Blick

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Honorarberatung
Das Wichtigste auf einen Blick

Wer einen Vermögensberater sucht, merkt schnell: Angebote gibt es viele. Vermeintlich unabhängige Berater auch.

In Deutschland gibt es rund 300.000 Finanzberater. Etwa 99 % davon arbeiten auf Provisionsbasis. Das bedeutet: Sie werden nicht direkt von ihren Mandanten bezahlt. 

Stattdessen erhalten sie Geld von der Finanzindustrie, zum Beispiel Fondsgesellschaften oder Versicherern, für den Verkauf von Finanzprodukten.

Dadurch entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte. Denn wer Provisionen erhält, ist kein unabhängiger „Berater“, sondern ein Verkäufer.

Seit 2014 gibt es eine Alternative zur Vermögensberatung auf Provisionsbasis: Die unabhängige Honorar-Anlageberatung. 

Ein echter Honorar-Anlageberater ist einem Rechtsanwalt oder Steuerberater gleichgestellt. Er wird ausschließlich von seinen Mandanten bezahlt und darf keine Zuwendungen von Produktanbietern annehmen. Dadurch wird echte Unabhängigkeit garantiert.

Das Problem: Der Begriff „Berater“ ist rechtlich nicht geschützt und nicht definiert. 

Die traurige Realität: Die meisten “Honorarberater”, die im Internet zu finden sind, sind keine echten Honorarberater, sondern schmücken sich mit falschen Federn. In Wirklichkeit sind sie häufig herkömmliche Verkäufer mit Interessenkonflikten.

Für vermögende Anleger ist es deshalb entscheidend zu verstehen, dass „Honorarberater“ kein einheitlich geschützter Qualitätsbegriff ist. 

In Deutschland gibt es zwei rechtlich unterschiedliche Modelle mit sehr unterschiedlichen Anforderungen und Leistungsumfängen.

Der generische Begriff „Honorarberater“ ist nicht gesetzlich geschützt. Echte Unabhängigkeit erkennt man ausschliesslich an zwei gesetzlichen Zulassungen:

  • Unabhängiger Honorar-Anlageberater (§ 93 WpHG)
  • Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

Die Zulassungen sind in öffentlichen Registern überprüfbar. Oder Sie sehen im Impressum des jeweiligen Beraters nach.

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1. Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

Aufsicht: Gewerbeamt / IHK
Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung (GewO)
Typischer Fokus: Vermittlung einzelner Finanzanlagen

Merkmale

  • Beratung und Vermittlung vor allem von Investmentfonds
  • Begrenztes Produktspektrum
  • Keine Erlaubnis für Einzelaktien und Anleihen, Derivate, Portfolioverwaltung und Wertpapierdienstleistungen im Sinne des WpHG
  • Aufsichtsniveau: Gewerberechtlich, weniger streng als Banken-/Wertpapieraufsicht

Praxisbild:  Ein §34h-Berater arbeitet oft produktbezogen – z. B. Auswahl von Fonds – jedoch ohne umfassende Vermögensstrukturierung oder institutionelles Portfoliomanagement.

2. Unabhängiger Honorar-Anlageberater (§ 93 WpHG)

Aufsicht: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgrundlage: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) – gleiche Systematik wie bei Banken
Typischer Fokus: Ganzheitliche Vermögensberatung auf institutionellem Niveau

Merkmale

  • Strenges Provisionsverbot (Zuwendungen müssen abgelehnt oder vollständig an den Kunden weitergegeben werden)
  • Beratung zu allen Wertpapieren, z. B.: ETFs und Fonds, Einzelaktien und Anleihen, Strukturierte Produkte, Vermögensallokation über alle Anlageklassen
  • MiFID-II-Standard: Geeignetheitsprüfung, Risikoprofilierung, Kostentransparenz (ex-ante/ex-post), Laufende Dokumentation
  • BaFin-Aufsicht, inklusive laufende Compliance- und Organisationspflichten
  • Ausrichtung auf Portfolio- und Vermögensstruktur, nicht auf Einzelprodukte

Praxisbild: Dieses Modell entspricht dem Beratungsstandard großer Privatbanken – jedoch ohne Produktinteressen.

Die Honorarfinanz AG ist ein unabhängiger Honorar-Anlageberater (§ 93 WpHG). Sie verfügt über die “große” Zulassung und ist ein BaFin-reguliertes Finanzinstitut.

Warum wir nach § 93 WpHG beraten

Wenn es um größere Vermögen geht, sollten Sie bei der Beratung keine Kompromisse eingehen. Deshalb arbeiten wir als unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) – dem gleichen regulatorischen Standard, der auch für Banken und Privatbanken gilt.

Für Sie bedeutet das: höchste Unabhängigkeit, maximale Transparenz und Beratung auf institutionellem Niveau.

1. BaFin-Aufsicht statt Gewerberecht

Als Honorar-Anlageberater nach § 93 WpHG unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Das bedeutet für Sie:

  • strenge Organisations- und Compliance-Anforderungen
  • laufende Überwachung
  • dokumentierte Beratungsprozesse
  • höchster Anlegerschutz

Dieser Standard entspricht dem Niveau von Banken und Vermögensverwaltern – nicht dem eines gewerblichen Finanzvermittlers.

2. Echte Unabhängigkeit – ohne Provisionen

Wir arbeiten ausschließlich auf Honorarbasis.

  • Keine Provisionen
  • Keine versteckten Kickbacks
  • Keine Produktvorgaben
  • Keine Interessenkonflikte

Unsere einzige Vergütung: Ihr Honorar.

3. Zugang zum gesamten Kapitalmarkt

Im Gegensatz zu vielen gewerblichen Beratern sind wir nicht auf einzelne Produkte beschränkt.

Wir beraten zu:

  • ETFs und Investmentfonds
  • Einzelaktien und Anleihen
  • Liquiditäts- und Zinsstrategien
  • institutionellen Anlagekonzepten
  • strategischer Asset Allocation über alle Anlageklassen

Gerade bei größeren Vermögen ist diese Flexibilität entscheidend für Kostenkontrolle und Risikosteuerung.

4. Beratung auf Privatbank-Niveau – ohne Produktinteressen

Der § 93 WpHG verpflichtet uns zu einem strukturierten Beratungsprozess nach MiFID-II:

  • detaillierte Analyse Ihrer Vermögenssituation
  • Risikoprofil und Anlageziele
  • Geeignetheitsprüfung jeder Empfehlung
  • vollständige Kostentransparenz (ex-ante und ex-post)
  • nachvollziehbare Dokumentation

Sie erhalten damit die Qualität einer Privatbank – aber ohne deren Produktinteressen.

5. Besonders wichtig für vermögende Anleger

Mit wachsendem Vermögen steigen die Anforderungen:

  • strategische Vermögensstruktur statt Produktberatung
  • Steuer- und Kostenoptimierung
  • Entnahme- und Ruhestandsplanung
  • Generationenplanung
  • Steuerung mehrerer Depots und Anlageklassen

Diese Aufgaben erfordern einen regulatorischen Rahmen, der ganzheitliche Vermögensberatung ermöglicht – genau dafür steht der § 93 WpHG.

Fazit

Für kleinere Anlagebeträge kann ein Honorar-Finanzanlagenberater (§34h GewO) ausreichend sein.

Wer ein Vermögen im Millionenbereich professionell strukturieren und steuern möchte, sollte einen Berater wählen, der nach § 93 WpHG arbeitet.

Denn hier gilt:

  • BaFin-Aufsicht
  • vollständige Unabhängigkeit
  • Zugang zum gesamten Kapitalmarkt
  • Beratungsstandard auf Privatbankniveau
  • klare Interessenlage: ausschließlich auf Ihrer Seite