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Hamburg

Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Traurig, aber (leider) wahr: Über 90 % aller Lebens- und Rentenversicherungen, die wir überprüft haben, sind nicht mehr zur Altersvorsorge geeignet.

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Der Grund: Die andauernde Niedrigzinsphase und die sehr hohen, oft nicht sichtbaren, Kosten von Lebensversicherungen.

In der Vergangenheit blieb enttäuschten Versicherungskunden nur die Kündigung, um einen unrentablen Vertrag zu beenden. Seit einigen Jahren gibt es eine nahezu unbekannte Möglichkeit, um deutlich mehr Geld als bei einer Kündigung zu erhalten: Den sogenannten Widerrufsjoker.

Der Widerrufsjoker beruht auf einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013. Danach sind Lebens- und Rentenversicherungen rückabwickelbar, wenn der Vertrag nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurde und der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde.

Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrags. Der Versicherer muss dem Kunden diverse Kosten erstatten und in einigen Fällen die erzielten Nutzungen an den Kunden herausgeben.

Das Ergebnis: Durch eine Rückabwicklung können Versicherungskunden erfahrungsgemäß zwischen 10 % und 50 % mehr Geld aus Ihren Lebens- und Rentenversicherungen erhalten (im Vergleich zum aktuellen Vertragswert).

Besonders spannend: Es gilt das „ewige Widerspruchsrecht“, d. h. auch gekündigte oder ausgelaufene Verträge können noch Jahre später rückabgewickelt werden. Kunden erhalten dann eine Nachzahlung.

Der Widerruf ist außerdem der einzige uns bekannte Weg, um aus einer unkündbaren Basisrente („Rürup-Rente„) herauszukommen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir haben ein deutschlandweites Netzwerk von Fachanwälten und Versicherungsgutachtern aufgebaut und bereits eine dreistellige Zahl von erfolgreichen Rückabwicklungen begleitet.

Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie an der Überprüfung Ihrer Verträge interessiert sind.

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